Jahresabschluss zuverlässig erstellen lassen
Ihr Jahresabschluss – präzise und rechtssicher
Der Jahresabschluss ist ein entscheidender Bestandteil der finanziellen Berichterstattung jedes Unternehmens und dient als Grundlage für Ihre steuerlichen Pflichten. Ob Einnahmen-Überschussrechnung, Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung – die Steuerkanzlei Leicht in Garmisch-Partenkirchen unterstützt Sie kompetent bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses. Wir sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und übernehmen die Offenlegung im Bundesanzeiger für Kapitalgesellschaften. Mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz stellen wir sicher, dass Ihr Jahresabschluss nicht nur korrekt, sondern auch fristgerecht erstellt wird.
Vorteile unserer Steuerberatung für Ihren Jahresabschluss
Mit der Steuerkanzlei Leicht an Ihrer Seite profitieren Sie von einem verlässlichen Partner, der über tiefgehendes Wissen und umfassende Erfahrung in der Jahresabschlusserstellung verfügt:
Individuelle Betreuung und Beratung
Wir analysieren Ihre finanzielle Situation genau und passen die Erstellung des Jahresabschlusses an die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens an, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Verlässliche Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Unsere umfassenden Kenntnisse im Bilanzrecht und der Steuerregeln gewährleisten, dass Ihr Jahresabschluss alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Klare Kommunikation und Unterstützung
Wir stehen Ihnen während des gesamten Prozesses zur Seite, beantworten Ihre Fragen und sorgen dafür, dass Sie jederzeit über den Fortschritt informiert sind.
Jahresabschluss – kompetent und stressfrei
Ein gut erstellter Jahresabschluss ist essenziell für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Wir sorgen dafür, dass Ihr Jahresabschluss die finanzielle Realität Ihres Unternehmens genau widerspiegelt und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Durch unsere individuelle Beratung und tiefgehendes Fachwissen bieten wir Ihnen eine sichere Basis für Ihre unternehmerischen Entscheidungen. Die Steuerkanzlei Leicht in Garmisch-Partenkirchen steht Ihnen mit persönlichem Engagement zur Seite, um Ihre Jahresabschlüsse stressfrei und effizient zu gestalten.
Tätigkeitsfelder im Bereich des Jahresabschlusses
Bei der Steuerkanzlei Leicht bieten wir umfassende Dienstleistungen rund um die Erstellung Ihres Jahresabschlusses.
Unsere Tätigkeitsfelder umfassen:
Erstellung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen
Wir erstellen Ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen präzise und nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben, um Ihre finanzielle Lage bestmöglich darzustellen.
Einnahmen-Überschussrechnungen
Für kleinere Unternehmen und Selbstständige bieten wir die Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen, um Ihre steuerliche Belastung korrekt und effizient zu ermitteln.
Offenlegung im Bundesanzeiger
Wir übernehmen die fristgerechte und rechtssichere Offenlegung Ihres Jahresabschlusses, um den gesetzlichen Anforderungen für Kapitalgesellschaften nachzukommen.
Beratung zur Optimierung des Jahresabschlusses
Mit unserer strategischen Beratung unterstützen wir Sie dabei, steuerliche Gestaltungsspielräume zu nutzen und Ihren Jahresabschluss optimal zu gestalten.
Das sagen unsere Kunden
Jetzt Kontakt aufnehmen für Ihren Jahresabschluss
Überlassen Sie Ihren Jahresabschluss nicht dem Zufall. Die Steuerkanzlei Leicht in Garmisch-Partenkirchen ist Ihr kompetenter Partner für alle Fragen rund um die Erstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, um Ihre Fragen zu klären und die beste Lösung für Ihr Unternehmen zu finden.
Häufig gestellte Fragen zum Jahresabschluss
Welche Rechtsformen sind zur Abgabe eines Jahresabschlusses verpflichtet?
Ein Jahresabschluss muss von folgenden Rechtsformen abgegeben werden:
- Kapitalgesellschaften: Dazu zählen GmbHs, AGs, KGaAs, UG (haftungsbeschränkt) und andere Formen, die zur Bilanzierung verpflichtet sind.
- Personengesellschaften: OHGs und KGs, wenn sie eine bestimmte Größenklasse überschreiten oder unter bestimmten steuerlichen Verpflichtungen stehen.
- Einzelunternehmen: Abhängig von Umsatz und Gewinn müssen auch Einzelunternehmer, die eine bestimmte Größenordnung überschreiten, eine Bilanz statt einer Einnahmen-Überschussrechnung erstellen.
- Genossenschaften: Diese sind gesetzlich zur Bilanzierung verpflichtet und müssen ihre Jahresabschlüsse ebenfalls veröffentlichen.
- Vereine und Stiftungen: Wenn sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten oder die Schwellenwerte überschreiten, sind auch sie zur Abgabe eines Jahresabschlusses verpflichtet.
Wann muss ein Jahresabschluss erstellt werden?
Der Jahresabschluss muss in der Regel zum Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellt werden. Für Kapitalgesellschaften und größere Unternehmen ist die fristgerechte Einreichung essenziell, um gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und finanzielle Transparenz zu gewährleisten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Bilanz und einer Einnahmen-Überschussrechnung?
Die Bilanz ist eine umfassende Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden eines Unternehmens und wird in der Regel von Kapitalgesellschaften erstellt. Die Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung für kleinere Unternehmen und Selbstständige, die hauptsächlich die Einnahmen und Ausgaben gegenüberstellt.
Was umfasst die Offenlegung im Bundesanzeiger?
Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss im Bundesanzeiger offenzulegen. Wir kümmern uns um die ordnungsgemäße Einreichung Ihrer Bilanzen und weiteren Pflichtangaben, um Transparenzvorgaben zu erfüllen und mögliche Strafen zu vermeiden.
Welche Unterlagen benötige ich für die Erstellung meines Jahresabschlusses?
Für die Erstellung des Jahresabschlusses benötigen wir Buchhaltungsunterlagen, Bankauszüge, Abschreibungslisten, Inventarverzeichnisse und alle weiteren relevanten Dokumente, die Ihre finanzielle Lage abbilden. Wir unterstützen Sie dabei, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.